Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten

Auf einen vermeintlich unverschuldeten Verkehrsunfall kann ein Strafverfahren oder Bußgeldverfahren folgen. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung oder einer Ordnungswidrigkeit. Ihre Kunden beruhigt es gerade bei Verkehrsstrafsachen einen spezialisierten Rechtsanwalt an ihrer Seite zu haben. Ein kurzer Anruf genügt, um Ihren Kunden große Sorgen zu nehmen.

Man ist schneller betroffen als man denkt.

Schnell kann aus einer scheinbaren Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden. Kleiner Kratzer als man aus der Parklücke herausgefahren ist? Ein Zettel reicht? Das ist Fahrerflucht. Bei einem Unfall wurde ein Mensch verletzt? Das kann ebenfalls eine Straftat sein. Ohne Anwalt kann das nicht nur teuer werden, sondern in manchen Fällen drohen sogar eine Freiheitsstrafe oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wir beraten Ihre Kunden zu allen weiteren Schritten. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt häufig unsere Kosten.

Viele Radarmessungen sind falsch.

Gut zu wissen, dass Radarmessungen immer wieder fehlerhaft sind und sich so manches Fahrverbot durch uns verhindern lässt. Wir lassen die Messung von Sachverständigen überprüfen. So lässt sich mancher Führerschein retten. Viele Menschen sind beruflich auf einen Führerschein angewiesen. Ein Fahrverbot kann dann sogar die Existenz bedrohen. Der Fachanwalt kann hier helfen.

Nach einem Bußgeldbescheid überprüft ein Gutachter, ob es bei der Messung technische Fehler gab oder die Anlage schlicht falsch bedient wurde. Viele Fälle sind schon nach wenigen Monaten verjährt und Ihre Kunden müssen gar nichts mehr bezahlen. Um das klären reicht ein Anruf bei uns.

Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihre Kunden

Wir bieten Ihren Kunden ein Rundum-Sorglos-Paket an. Nach einem Verkehrsunfall beraten wir Ihre Kunden umfassend und zu allen Möglichkeiten und Ihren Rechten. Sollte Ihr Kunde den Unfall verursacht haben und sollte dabei sogar ein Mensch verletzt worden sein, ist es wichtig einen Fachmann an seiner Seite zu haben. Ein Verkehrsunfall ist für die Betroffenen eine Ausnahmesituation. Wer jetzt versucht, seinen „Fall alleine zu regeln“, macht meistens Fehler.